Zu einem Notfall zählt folgendes:
- das Tier kann
nicht mehr stehen und laufen
- Atemnot (angestrengte Atmung bei geschlossenem Maul)
- anhaltender
Krampfanfall
- Bewusstseinsminderung oder Bewusstseinsverlust
- stark blutende, klaffende Wunden
- starke Schmerzen mit Verdacht auf
Bandscheibenvorfall oder
Darmverschluss
- Verdacht auf
Magendrehung
- Lähmungserscheinungen (das Tier zieht ein oder beide Beine hinter sich her und hat in diesen kein Schmerzempfinden mehr )
- Autounfall
- Vergiftungen (bitte nach Möglichkeit die Verpackung mitbringen)
- plötzlich wackeliger, unsicherer Gang der länger als 30 Minuten anhält
- Augenverletzungen
- Reaktion auf Insektenstich mit
starker Anschwellung des Gesichtes
- unstillbares Erbrechen
- blutiger Durchfall
- fehlender Harnabsatz
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, die Gebühren auf den mind.
2-fachen Gebührensatz zu erhöhen.
Desweiteren kommt eine zusätzliche pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,- Euro netto dazu. ( Gebührenordnung für Tierärzte §2 u §4)